Häufige Fragen (FAQ)

Was ist eine BKF-Weiterbildung?

Die Berufskraftfahrer-Weiterbildung ist die Voraussetzung für den Eintrag der Schlüsselzahl 95 im Führerschein. Mit dem Eintrag der Schlüsselzahl darf man gewerblichen Gütertransport über 3,5 Tonnen durchführen.

Welche Fahrerlaubnisklassen sind betroffen?

Betroffen sind die Klassen BE, C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E

Wie lange dauert die BKF-Weiterbildung?

Die Berufskraftfahrer-Weiterbildung umfasst 35 Stunden zu 60 Minuten in einem Zeitraum von 5 Jahren
Aufteilbar in fünf 7-stündige Tage

Zugangsvoraussetzung

  • Besitz der alten Fahrerlaubnis Klasse 2 oder 3
    oder
  • Besitz der Fahrerlaubnis Klasse C oder C1 vor dem 10.09. 2009
    oder
  • Besitz der Fahrerlaubnis Klasse D oder D1 vor dem 10.09. 2008
    oder
  • Besitz der (beschleunigten) Grundqualifikation

Was ist eine beschleunigte Grundqualifikation?

Die beschleunigte Grundqualifikation ist ein Lehrgang über 140 Zeitstunden in denen die Kenntnisbereiche vermittelt werden. Abgeschlossen wird dieser Lehrgang mit einer 90minütigen Theorieprüfung bei der IHK.

Auf wen trifft eine Anwendung des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes zu?

Das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz findet Anwendung auf Fahrer/innen, die

  1. deutsche Staatsangehörige sind,
  2. Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sind oder
  3. Staatsangehörige eines Drittstaates sind und in einem Unternehmen mit Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum beschäftigt oder eingesetzt werden,

soweit sie die Fahrten im Güterkraft- oder Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken auf öffentlichen Straßen mit Kraftfahrzeugen durchführen, für die eine Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE erforderlich ist.

Gibt es Ausnahmen?

Ja die gibt es.

Siehe hierzu Auszug Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz §1 (2):

(2) Abweichend von Absatz 1 gilt dieses Gesetz nicht für Fahrten mit

  1. Kraftfahrzeugen, deren zulässige Höchstgeschwindigkeit 45 Kilometer pro Stunde nicht überschreitet,
  2. Kraftfahrzeugen, die von der Bundeswehr, der Truppe und des zivilen Gefolges der anderen Vertragsstaaten des Nordatlantikpaktes, den Polizeien des Bundes und der Länder, dem Zolldienst sowie dem Zivil- und Katastrophenschutz und der Feuerwehr eingesetzt werden oder ihren Weisungen unterliegen,
  3. Kraftfahrzeugen, die zur Notfallrettung von den nach Landesrecht anerkannten Rettungsdiensten eingesetzt werden,
  4. Kraftfahrzeugen, die
    • zum Zwecke der technischen Entwicklung oder zu Reparatur- oder Wartungszwecken oder zur technischen Untersuchung Prüfungen unterzogen werden,
    • in Wahrnehmung von Aufgaben, die den Sachverständigen oder Prüfern im Sinne des § 1 des Kraftfahrsachverständigengesetzes oder der Anlage VIIIb der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung übertragen sind, eingesetzt werden, oder
    • neu oder umgebaut und noch nicht in Betrieb genommen worden sind,
  5. Kraftfahrzeugen zur Beförderung von Material oder Ausrüstung, das der Fahrer oder die Fahrerin zur Ausübung des Berufs verwendet, sofern es sich beim Führen des Kraftfahrzeugs nicht um die Hauptbeschäftigung handelt,
  6. Ausbildungsfahrzeugen in einer Fahrschule und Kraftfahrzeugen, die zum Erwerb einer Grundqualifikation nach § 4 Absatz 1 und 2 oder während der Weiterbildung nach § 5 eingesetzt werden,
  7. Kraftfahrzeugen zur nichtgewerblichen Beförderung von Personen oder Gütern zu privaten Zwecken.

Muss ich als Aushilfsfahrer auch?

Ja müssen Sie.

Das BKrFQG trifft bereits ab dem ersten Tag der (Aushilfs-)Tätigkeit im Güterkraftverkehr zu gewerblichen Zwecken zu.

Was ist ein Bildungsgutschein?

Der Bildungsgutschein ist eine Kostenübernahme durch die Bundesagentur für Arbeit und dem Jobcenter zur Förderung der beruflichen Aus- und Weiterbildung.

Kann Ihnen ein Bildungsgutschein helfen?

Sollten Sie die Aus- oder Weiterbildung zum Berufskraftfahrer nicht alleine finanzieren können, so kann Ihnen ein gewährter Bildungsgutschein dabei helfen und Ihnen so die Anstellung in einem Unternehmen ermöglichen.

Bekomme ich auch einen Bildungsgutschein?

Um den Bildungsgutschein zu erhalten muss eine Notwendigkeit bestehen, den Arbeitnehmer nach der Arbeitslosigkeit wieder in ein Beschäftigungsverhältnis zu vermitteln. Ebenfalls der drohende Verlust eines vorhandenen Arbeitsplatzes kann ein Grund für die Ausstellung eines Bildungsgutscheins sein.

Wie löse ich den Bildungsgutschein ein?

Sie sollten den Bildungsgutschein innerhalb der Gültigkeitsfrist für ein zugelassenes Bildungsziel einlösen. Das Bildungsziel kann z.B. die Aus- oder Weiterbildung zum Berufskraftfahrer sein oder aber Maßnahmen wie TQ1 und TQ3. Unsere Fahrschule (Ausbildungsstätte) vermerkt auf dem Bildungsgutschein den Beginn der genehmigten Maßnahme und legt den Gutschein vor Beginn der Maßnahme der zuständigen Arbeitsagentur vor.